Warum Schulgeld zahlen

Die GiG ist eine private Schule, die jedoch nicht nur Kindern aus vermögenden Familien offen steht. Aber aus wirtschaftlichen Gründen ist sie gezwungen, ein moderates Schulgeld zu erheben. Ab dem 01.08.2017 beträgt es 150,00 €/Monat (Geschwisterkinder jeweils 70,00 €/Monat). Die GiG arbeitet nicht gewinnorientiert (Gemeinnützigkeit). Staatliche Vorgaben (z.B. die Entlohnung der Lehrkräfte, Anforderungen an Lehrmaterialien sowie an Schulgebäude und -anlagen) müssen erfüllt werden. Wenn man alle Kosten unseres Schulbetriebes betrachtet und vergleicht, beträgt die Finanzhilfe durch das Land nur ca. 65 bis 75% dessen, was für Schüler an staatlichen Schulen ausgegeben wird (Quelle: VdP). Darüber hinaus nimmt die GiG aus pädagogischen Gründen nur ca. 22 Schüler pro Klasse auf, was Abstriche bei der staatlichen Finanzhilfe zur Folge hat. So müssen Defizite durch Spenden, Eigenleistungen und Schulgelder ausgeglichen werden.
 
Uns erreichen immer wieder Fragen zum Thema Schulgeld, die wir hier beantworten wollen.

Wer bestimmt, wie hoch das Schulgeld sein darf?

Der genossenschaftliche Schulträger - also alle Eltern - hat sich in einer Generalversammlung eine Schulgeldordnung gegeben. Diese regelt verbindlich die Höhe des Schulgeldes. Diese Schulgeldordnung musste auch der obersten Schulbehörde vorgelegt werden.

Wann und wie lange muss Schulgeld bezahlt werden?

Das Geschäftsjahr der Gesamtschule geht vom 01.08. eines bis zum 31.07. des darauf folgenden Jahres. Schulverträge beginnen in der Regel zum 01.08., auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch Ferien sein sollten. Schulgeld wird also 12 mal im Jahr gezahlt, auch in Zeiten von Ferien oder in Fehlzeiten eines Kindes.

Können wir das Schulgeld bar bezahlen?

Nein, das Schulgeld wird monatlich auf unser Genossenschaftskonto per Lastschrift eingezogen - einmal ausfüllen, festlegen, ob wir den Betrag zum 1. oder zum 15. eines Monats einziehen sollen und schon müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.

Und wenn wir uns diesen Betrag nicht leisten können?

An der GiG sollen alle Kinder eine Chance haben. Entscheidend für eine Aufnahme ist dabei vor allem das Sozialverhalten des Kindes. Deshalb sollte jede Familie, die zu uns möchte, unbedingt einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Sie können beim Vorstand der GiG einen Antrag auf Ermäßigung des Schulgeldes stellen. Dazu ist eine Selbstauskunft auszufüllen - ähnlich wie bei der Anmietung einer Wohnung oder bei einer Bank. Mit der Selbstauskunft müssen noch alle Einkommensnachweise eingereicht werden, damit das tatsächlich zur Verfügung stehende Familieneinkommen  ersichtlich ist. Dann wird entschieden, ob wir eine Ermäßigung gewähren können. Die Berechtigung wird in jedem Schuljahr neu überprüft.

Diskretion

Anträge dieser Art werden bei uns mit äußerster Diskretion behandelt. Sie werden bei der kaufmännischen Leiterin gestellt (per Post, per E-Mail oder per Fax). Diese nimmt eine Vorsichtung der Unterlagen vor und bespricht die Situation mit nur einem weiteren Vorstandsmitglied. Kein Mitschüler und auch kein Lehrer, niemand erfährt von einer Ermäßigung und deren Höhe. Dazu sind wir schon aus Datenschutzgründen verpflichtet.

Kurzzeitige Ermäßigungen

Manchmal gibt es durch widrige Umstände Situationen, in denen Familien finanzielle Engpässe entstehen. Auch dann können Sie einen Antrag auf eine zeitweilige Ermäßigung des Schulgeldes stellen. Wir versuchen schnell und diskret zu reagieren. Miteinander zu reden ist besser, als in Zahlungsverzug zu geraten.
 

Und wenn mein Kind einen Auslandschulbesuch absolvieren möchte?

Wenn Schülerinnen und Schüler der GiG einen Auslandsschulbesuch wahrnehmen möchten, können sie ihren Schulplatz an der GiG reservieren, indem sie eine Reservierungsgebühr in Höhe der Hälfte des zuletzt gezahlten Schulgeldes monatlich weiter zahlen. Eine zeitweise Kündigung des Schulplatzes für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes nicht möglich.Diese Regelung ist seit der Vorstands- und Aufsichtsratssitzung vom 23.03.2017 Bestandteil der Schulgeldordnung.

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