Rund ums Praktikum
Die GiG bietet 2 Praktikazeiträume an. Die 8. Klassen begeben sich im zweiten Halbjahr ins erste Schülerpraktikum. Das Praktikum dauert 2 Wochen. Wie bisher können die Schülerinnen und Schüler ihre Praktikumsbetriebe selbst wählen.
Im zweiten Halbjahr der 9. Klassen findet das zweite Schülerpraktikum statt und umfasst ebenfalls 2 Wochen.
Auch bei einem sehr offenen Markt für Ausbildungsstellen spielt die persönliche Eignung für das Erlernen eines Berufes eine große Rolle. Da letztlich eine Vielzahl von Faktoren über die persönliche Eignung für einen Beruf entscheiden, ist es umso wichtiger, sich von Anfang an mit Alternativen zum eigentlichen Berufswunsch auseinanderzusetzen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind die zwei Praktika in zwei verschiedenen Berufsfeldern zu absolvieren. Die Schülerpraktika werden in Firmen und Einrichtungen der Region, möglichst in Wohnortnähe, durchgeführt (Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg sowie Dessau-Roßlau).
Welche Berufsfelder gibt es?
Die nachfolgend aufgeführten Berufsfelder entsprechen der Einteilung der Bundesagentur für Arbeit.
- Bau, Architektur, Vermessung
- Dienstleistung
- Elektrotechnik
- Gesundheit
- IT und Computer
- Kunst, Kultur, Gestaltung
- Landwirtschaft, Natur, Umwelt
- Medien
- Metall, Maschinenbau
- Produktion, Fertigung
- Soziales, Pädagogik
- Verkehr, Logistik
- Wirtschaft, Verwaltung
Eine detaillierte Übersicht der Berufsfelder und der vielen einzelnen Berufe gibt es unter:
http://www.interesse-beruf.de/schuelerinnen/mein-beruf/berufsfelder/
Die Praktikumsverträge erhalten ihre Gültigkeit und Verbindlichkeit, wenn sie durch die Schulleitung bzw. den Praktikumsbetreuer/die Praktikumsbetreuerin bestätigt wurden. Zur Sicherung einer reibungslosen Organisation der Schülerpraktika sind die Praktikumsverträge spätestens 14 Tage vor Praktikumsbeginn zur Bestätigung vorzulegen (Briefkasten am Büro der Schulsozialarbeit, Briefkasten am Sekretariat).
Werden die oben genannten Richtlinien zu den Berufsfeldern nicht eingehalten oder werden Verträge verspätet vorgelegt, behält sich die Gesamtschule vor, Praktikumsstellen zuzuweisen.
Wichtige Dokumente und Unterlagen:
Hinweise zum Verhalten im Betrieb
weiteres freiwilliges Praktikum
Während der Schüler bzw. die Schülerin bei einem Schülerpraktikum über die Schule (in unserem Fall über die Unfallkasse Sachsen Anhalt) versichert ist und mit uns und dem Praktikumsunternehmen einen Praktikumsvertrag geschlossen hat, verhält es sich bei einem freiwilligen Praktikum anders.
Bei einem freiwilligen Praktikum schließt der Schüler bzw. die Schülerin den Praktikumsvertrag mit dem jeweiligen Unternehmen ab (ohne Beteiligung der Schule) und ist über dieses auch versichert.
Hinweise sind auch unter folgenden Links zu finden:
Gegen Unfälle versichert – im Praktikum und Ferienjob (dguv.de)