Infos zum Schülertransport

Informationen zur Schülerbeförderung                       

Wenn Sie weiter als 3 km von der Gesamtschule im Gartenreich, Marienstraße 42 in Oranienbaum entfernt wohnen, können Sie die Ausstellung einer Schülerfahrkarte für Ihr Kind beantragen.

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die entsprechenden Satzungungen der Landkreise.

Zu Beginn des neuen Schuljahres erhält Ihr Kind eine Schülerfahrkarte. In den ersten Tagen bis zur Ausgabe der Schülerfahrkarten durch das Schulsekretariat wird noch keine Fahrscheinkontrolle durch die Busfahrer durchgeführt. Danach erfolgt der Schülertransport nur noch mit gültiger Schülerfahrkarte.

Bei Verlust der Schülerfahrkarte müssen Sie über die Schule die Ausstellung einer Zweitkarte beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Schulsekretariat. In der Regel fallen dafür beim Landkreis Verwaltungsgebühren an. Nach Bezahlung der Gebühr wird Ihnen die neu ausgestellte Schülerfahrkarte per Post durch den Landkreis zugesandt.

Die Gebühr entfällt bei Diebstahl (Anzeige bei der Polizei und Angabe der Tagebuchnummer erforderlich) oder wenn die Karte versehentlich gewaschen wurde. Dann wird die neue Karte über das Schulsekretariat ausgegeben.

In der Zwischenzeit erhält Ihr Kind im Sekretariat eine Behelfskarte mit begrenzter Gültigkeit.

Bei Namens- oder Adressänderungen zeigen Sie diese bitte unverzüglich im Schulsekretariat an, damit die Schülerfahrkarte entsprechend geändert bzw. neu ausgestellt werden kann.

Anfragen können Sie auch an Frau Marquardt, Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr beim Landkreis Wittenberg, Tel. 03491/479-178 richten.

Die Busfahrpläne und Informationen finden Sie hier:

www.mein-bus.net