FAQ - Oft gefragt
Welche Abschlüsse können an der GiG erreicht werden?
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- qualifizierter Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und nach Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung
- Realschulabschluss nach der 10. Klasse
- Erweiterter Realschulabschluss nach Klasse 10
- Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach dem Besuch von mindestens zwei Kurshalbjahren der Qualifikationsphase
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der 13. Klasse.
- Alle Abschlüsse sind staatlich anerkannte Abschlüsse.
Bildungsweg und Abschlüsse an der GiG (Infografik)
Was ist eine Integrierte Gesamtschule? (Infografik)
An welchen gesetzlichen Grundlagen orientiert sich die GiG?
Das Pädagogische Konzept der GiG orientiert sich unmittelbar an allen staatlichen Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt. Die Schule nutzt konsequent Instrumente vergleichender, externer Evaluation des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, u.a. niveaubestimmende Aufgaben und landesweite Vergleichs- und Klassenarbeiten. So wird die Qualität sichergestellt.
Zur Aufnahme der Schülerinnen & Schüler
Wir freuen uns über das riesige Interesse an unserer Schule und wir sind stolz darauf. Aber: Wir nehmen nur ca. 22 Kinder pro Klasse auf. Da wir 2-zügig sind, bedeutet dies, dass wir ca. 44 neue Schülerinnen und Schüler pro Jahr aufnehmen können.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Ganz so ist es nicht. Wir haben folgenden Bewerbungsablauf:
Sie füllen unser Antragsformular vollständig aus und senden es mit dem letzten Zeugnis (Kopie) an uns.
Allen, die sich zunächst noch ein Bild von unserer Schule machen wollen, sei schon hier unser alljährlicher Tag der offenen Tür an's Herz gelegt, den wir immer rechtszeitig bekannt geben.
Alle Interessenten, die uns bis zum 31.12. (Bewerbungsschluss für das jeweils kommende Schuljahr) einen vollständigen Antrag abgegeben haben, werden dann zum Kennenlerntag im Januar eingeladen. An diesem Tag bringen Sie morgens Ihr Kind mit Schreibzeug und einem Passbild/Foto zu uns. Für ein kleines Frühstück sorgt unser Förderverein. In Gruppen durchlaufen die Kinder entspannt verschiedene Stationen, an denen sie selbst aktiv werden können, neue Fächer und unsere Lehrerinnen und Lehrer kennenlernen und spielerisch einen kleinen Test bestreiten.
Nach dem Kennenlerntag entscheiden unsere Pädagogen anhand ihrer Eindrücke, Aufzeichnungen und der Testergebnisse über die Aufnahme Ihres Kindes (für die genaue Zuordnung wird das Foto benötigt).
Sie erhalten zügig eine schriftliche Information über die Aufnahme Ihres Kindes und gleichzeitig den Schulvertrag.
Nach einer Entscheidungszeit von ca. 2 - 3 Wochen senden Sie den Vertrag unterschrieben an uns zurück.
Alle Kinder, die noch keine Zusage erhalten konnten, bleiben auf Wunsch auf unserer Nachrückerliste. Wenn Schulverträge nicht fristgerecht unterschrieben an uns zurück geschickt worden sind, rücken Kinder von der Nachrückerliste nach.
Ungefähr im März eines jeden Jahres wissen schließlich alle, ob ihr Kind ab dem neuen Schuljahr die GiG besuchen kann.
Warum wird Schulgeld erhoben und wie viel?
Kann einkommensschwachen Familien eine Ermäßigung gewährt werden?
Wann und wie lange muss das Schulgeld gezahlt werden?
Das Geschäftsjahr der GiG e.G. läuft parallel zum Schuljahr, also vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Deshalb ist auch das Schulgeld monatlich vom 01.08. bis zum 31.07. fällig - unabhängig davon, ob Ferien sind oder ob z.B. der angestrebte Abschluss bereits Ende Juni eines Jahres erreicht wurde. Nach Erreichen des angestreben Abschlusses ist keine gesonderte Kündigung nötig - der Schulvertrag läuft automatisch aus. Auch die Mitgliedschaft in der Schulgenossenschaft endet automatisch, es sei denn jemand möchte ausdrücklich Mitglied der Genossenschaft bleiben - worüber wir uns sehr freuen würden. Andernfalls werden die Genossenschaftsanteile etwa einen Monat nach Beendigung des Schulvertrages ausgezahlt.