FAQ - Oft gefragt

Welche Abschlüsse können an der GiG erreicht werden?

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • qualifizierter Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und nach Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung
  • Realschulabschluss nach der 10. Klasse
  • Erweiterter Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach dem Besuch von mindestens zwei Kurshalbjahren der Qualifikationsphase
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der 13. Klasse.
  • Alle Abschlüsse sind staatlich anerkannte Abschlüsse.

Bildungsweg und Abschlüsse an der GiG (Infografik)

Was ist eine Integrierte Gesamtschule? (Infografik)

 

An welchen gesetzlichen Grundlagen orientiert sich die GiG?

Das Pädagogische Konzept der GiG orientiert sich unmittelbar an allen staatlichen Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt. Die Schule nutzt konsequent Instrumente vergleichender, externer Evaluation des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, u.a. niveaubestimmende Aufgaben und landesweite Vergleichs- und Klassenarbeiten. So wird die Qualität sichergestellt.

Zur Aufnahme der Schülerinnen & Schüler

Wir freuen uns über das riesige Interesse an unserer Schule und wir sind stolz darauf. Aber: Wir nehmen nur ca. 22 Kinder pro Klasse auf. Da wir 2-zügig sind, bedeutet dies, dass wir ca. 44 neue Schülerinnen und Schüler pro Jahr aufnehmen können.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Ganz so ist es nicht. Wir haben folgenden Bewerbungsablauf:

Sie füllen unser Antragsformular vollständig aus und senden es mit dem letzten Zeugnis (Kopie) an uns.

Allen, die sich zunächst noch ein Bild von unserer Schule machen wollen, sei schon hier unser alljährlicher Tag der offenen Tür an's Herz gelegt, den wir immer rechtszeitig bekannt geben.

Alle Interessenten, die uns bis zum 31.12. (Bewerbungsschluss für das jeweils kommende Schuljahr) einen vollständigen Antrag abgegeben haben, werden dann zum Kennenlerntag im Januar eingeladen. An diesem Tag bringen Sie morgens Ihr Kind mit Schreibzeug und einem Passbild/Foto zu uns. Für ein kleines Frühstück sorgt unser Förderverein. In Gruppen durchlaufen die Kinder entspannt verschiedene Stationen, an denen sie selbst aktiv werden können, neue Fächer und unsere Lehrerinnen und Lehrer kennenlernen und spielerisch einen kleinen Test bestreiten.

Nach dem Kennenlerntag entscheiden unsere Pädagogen anhand ihrer Eindrücke, Aufzeichnungen und der Testergebnisse über die Aufnahme Ihres Kindes (für die genaue Zuordnung wird das Foto benötigt).

Sie erhalten zügig eine schriftliche Information über die Aufnahme Ihres Kindes und gleichzeitig den Schulvertrag.

Nach einer Entscheidungszeit von ca. 2 - 3 Wochen senden Sie den Vertrag unterschrieben an uns zurück.

Alle Kinder, die noch keine Zusage erhalten konnten, bleiben auf Wunsch auf unserer Nachrückerliste. Wenn Schulverträge nicht fristgerecht unterschrieben an uns zurück geschickt worden sind, rücken Kinder von der Nachrückerliste nach.

Ungefähr im März eines jeden Jahres wissen schließlich alle, ob ihr Kind ab dem neuen Schuljahr die GiG besuchen kann.

Warum wird Schulgeld erhoben und wie viel?

Die GiG steht nicht nur Kindern aus vermögenden Familien offen. Dennoch ist sie aus wirtschaftlichen Gründen
gezwungen, ein moderates Schulgeld (Schulgeldordnung) zu erheben. Es beträgt für das erste Kind 150,00 €/Monat, das 1. Geschwisterkind und alle weiteren Geschwisterkinder zahlen je 70 €/Monat, solange sie gleichzeitig an der GiG sind. Die GiG arbeitet nicht gewinnorientiert (Gemeinnützigkeit). Staatliche Vorgaben (z.B. die Entlohnung der Lehrkräfte, Anforderungen an Lehrinhalte und -materialien sowie an Schulgebäude und -anlagen) müssen erfüllt werden. Die Finanzhilfe durch den Staat beträgt nur ca. 60 bis 70% dessen, was dieser für Schüler staatlicher Schulen ausgibt. Darüber hinaus nimmt die GiG aus pädagogischen Gründen nur durchschnittlich 22 bis max. 24 Schüler pro Klasse auf, was Abstriche bei der staatlichen Finanzhilfe zur Folge hat. So müssen Defizite durch Spenden, Eigenleistungen und Schulgelder ausgeglichen werden.
 

Kann einkommensschwachen Familien eine Ermäßigung gewährt werden?

Ja, eine Ermäßigung kann unter bestimmten Umständen beantragt werden. Sprechen Sie mit uns!
 

Wann und wie lange muss das Schulgeld gezahlt werden?

Das Geschäftsjahr der GiG e.G. läuft parallel zum Schuljahr, also vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Deshalb ist auch das Schulgeld monatlich vom 01.08. bis zum 31.07. fällig - unabhängig davon, ob Ferien sind oder ob z.B. der angestrebte Abschluss bereits Ende Juni eines Jahres erreicht wurde. Nach Erreichen des angestreben Abschlusses ist keine gesonderte Kündigung nötig - der Schulvertrag läuft automatisch aus. Auch die Mitgliedschaft in der Schulgenossenschaft endet automatisch, es sei denn jemand möchte ausdrücklich Mitglied der Genossenschaft bleiben - worüber wir uns sehr freuen würden. Andernfalls werden die Genossenschaftsanteile etwa einen Monat nach Beendigung des Schulvertrages ausgezahlt.

Kann mein Kind ein warmes Mittagessen bekommen?

Ja, die GiG arbeitet mit einem professionellen Catering-Dienstleiter zusammen. Das warme Essen kann in der dafür vorgesehenen Mittagspause eingenommen werden.
 

Wie kann mein Kind die Schule erreichen?

Der Stundenplan ist eng mit dem Fahrplan des öffentlichen Nahverkehrs abgestimmt, sodass die meisten Kinder ohne Probleme zur Schule und wieder nach Hause gelangen können.
Aus diesen Gebieten kommen die Schüler der GiG