GiG-Infos zu Corona - Januar
Aktuelle Informationen aus der GiG:
Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,
laut Schulleiterbrief vom Bildungsministerium werden alle SchülerInnen in den ersten beiden Wochen nach den Jahreswechselferien täglich einen Schnelltest machen. Dies gilt auch für unsere Mitarbeiter.
Außerdem wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiter aufrecht erhalten.
Ab Januar gilt zudem wieder eine Präsenzpflicht.
--> Stand: 17.12.21
(wir informieren Sie/ euch, sobald es Neuerungen gibt)
Die Schule bittet weiterhin darum, dass SchülerInnen mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben, um sich auszukurieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
corona@gesamtschule-im-gartenreich.de
GiG-Chronik:
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26.11.:
Der Landkreis Wittenberg hat am Freitag (26.11.) eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Danach müssen sich ab Montag (29.11.) ALLE SchülerInnen und KollegInnen, egal ob geimpft oder genesen, täglich in der Schule testen. Sie testen sich im Wopl bzw. vor Unterrichtsbeginn. SchülerInnen ohne Einverständniserklärung müssen abgeholt werden.
Aus dem Bildungsministerium erreichten uns folgende Neuerungen (25.11.):
- Befreiung von der Präsenzpflicht:
Die Schulpflicht wird weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule erfüllt. Alle SchülerInnen können durch ihre Erziehungsberechtigten von der Präsenzpflicht schriftlich abgemeldet werden (ab 25.11.). Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein Anspruch auf Beschulung (wie im Präsenzunterricht) besteht jedoch nicht.
- Vorgezogene Weihnachtsferien:
Der letzte Schultag im Kalenderjahr 2021 ist nun Freitag, der 17. Dezember 2021.
- tägliche Testungen:
Ab dem 29.11. müssen nunmehr auch alle SchülerInnen einen täglichen Nachweis erbringen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Alle nicht geimpften oder genesenen SchülerInnen müssen durch einen Selbsttest unter Aufsicht in der Schule täglich ein negatives Testergebnis nachweisen.
Aufgrund dieser Regelung wird die GiG, am Freitag (26.11.) keine Selbsttests an die SchülerInnen zur häuslichen Anwendung ausgeben. Alle führen also den Selbsttest in der Schule durch. Reichen Sie bitte eine entsprechende Einverständniserklärung nach, sofern Sie noch keine abgegeben haben.
Aufgrund weiterer Corona-Fälle in der Schülerschaft, wird die Maskenpflicht auf die kommende Woche ausgeweitet (bis einschließlich 17.12.21).
22.11.:
Bezugnehmend auf das aktuelle Infektionsgeschehen wird in der Woche vom 23.-26.11. (KW 47) überall im Schulgebäude Maskenpflicht gelten. Ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz wird daher nicht nur im Flurbereich, sondern auch während des Unterrichts getragen. Auf dem Schulhof kann die Maske abgesetzt werden, sofern ein ausreichender Abstand zu anderen Personen gegeben ist. Die Maskenpflicht bezieht sich vorerst nur auf eine Woche, kann aber u.U. verlängert werden.
10.11.:
Ab dem 15.11.21 (KW 46) werden die Corona-Selbsttests an drei Tagen in der Woche durchgeführt (genauer immer montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde z.B. Wopl/ KV). Nutzen Sie bitte hierzu die aktualisierte Einverständniserklärung. Diese muss nur neu ausgefüllt und mitgebracht werden, wenn Sie auf der vorigen Einverständniserklärung noch nicht das Feld "gilt für das gesamte Schuljahr" angekreuzt hatten!
Ausgenommen von dieser Regel sind weiterhin geimpfte und genesene Personen. Hier erfolgt die Testung auf freiwilliger Basis. Die Schule bittet an dieser Stelle, dass sich auch alle geimpften und genesenen Personen regelmäßig testen, denn es ist sicherlich in unser aller Sinn den Schulbetrieb in der jetzigen Form aufrecht zu erhalten.
Die Quarantäneregelungen des Landkreises Wittenberg lauten wie folgt:
- Wenn in einer Klasse ein positiver Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigt wird, werden alle SchülerInnen der Klasse an den nächsten 5 Schultagen täglich getestet.
- Wenn in einer Klasse ein positiver Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigt wird, gilt für die kommenden 5 Schultage in der betroffenen Klasse auch im Unterricht Maskenpflicht (gilt für LehrerInnen und SchülerInnen).
- Nur der/ die positiv Getestete wird durch das Gesundheitsamt in Quarantäne genommen. Alle anderen SchülerInnen der Klassen bleiben im Präsenzunterricht.
Anbei können Sie über diesen Link alle wichtigen Informationen des Landesschulamtes ersehen.