Wichtige Hinweise zur Generalversammlung am 3.11.2021  

Wichtige Hinweise zur Generalversammlung am 3.11.2021  

Liebe Mitglieder, Interessierte und Gäste, 

nach einem Jahr coronabedingter Pause werden wir am 03.11.2021 wieder eine Generalversammlung durchführen. Anliegen der Versammlung ist die Bestätigung der Jahresabschlüsse 2019/2020 und 2020/2021 und die Entlastung des Vorstandes. Die Einladungen an die Mitglieder wurden bereits vor einigen Tagen versendet. Für alle Interessierten veröffentlichen wir die Tagesordnung noch einmal an dieser Stelle:

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
    • Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers
    • Annahme der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes über die beiden Geschäftsjahre (Schuljahre) 2019/2020 und 2020/2021
  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit in beiden Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021
  4. Diskussion
  5. Feststellung des Jahresabschlusses für die beiden Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
  6. Beschlussfassung über die Entlastung des:
    • Vorstandes
    • Aufsichtsrates
  7. Ergänzungswahl für den Aufsichtsrat
    • Wahl des Wahlvorstandes
    • Vorstellung der Kandidaten für den Aufsichtsrat
    • Abschluss der Kandidatenliste und Wahl
    • Bekanntgabe der Wahlergebnisse
    • Glückwünsche an die neuen Aufsichtsratsmitglieder
  8. Verschiedenes

Ende der Generalversammlung

 

Leider haben sich im Landkreis Wittenberg die Corona-Fallzahlen wieder erhöht, so dass für die Durchführung der Veranstaltung Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen. 

Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Das Tragen eines Mundschutzes ist im Innenraum erforderlich, insbesondere dann, wenn ein Abstand von 1,5, m nicht ständig eingehalten werden kann. Bei einer Inzidenz von über 35 an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen gilt für die außerschulische Veranstaltung im Innenraum die 3G-Regel. Teilnehmer, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, müssen zumindest einen negativen Corona-Selbsttest (Testung vor Ort! Test ist mitzubringen) vorweisen können.

 

Für die notwendige Kontakterfassung können Sie sich das Formular an dieser Stelle herunterladen: 

blnbdi-musterformular-kontaktdaten-erhebung-sars-cov-2-e1593356355359.jpg (600×423) (datensicherheit.de) 

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie dieses Formular bereit ausgefüllt am Einlass vorlegen können, um Zeitverluste zu reduzieren. 

Das Formular für die Corona-Testung in der Schule (Selbstauskunft) kann auch gleich vorbereitet mitgebracht und bei negativem Test vor Ort verwendet werden, um die Veranstaltung zu besuchen: 

Anlage_Selbstauskunft.docx (gesamtschule-im-gartenreich.de) 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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