§2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Gesamtschule im Gartenreich und ihrer Schüler; sowie die Unterstützung bei der Umsetzung des Schulkonzeptes
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen, für die öffentliche Mittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen:
| a. |
Ergänzung der Lehr- und Lernmittel, |
| b. |
Ermöglichung sonstiger, den Bildungszielen der Schule dienender Anschaffungen, |
| c. |
Förderung von Arbeitsgemeinschaften und Gemeinschaftsveran-staltungen der Schule, |
| d. |
Bereitstellung von Zuschüssen
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zur Ausgestaltung der Schulräume und |
| - |
zu den Veranstaltungen, die dem unmittelbaren Interesse der Schule dienen, oder den engeren Kontakt zwischen Eltern, Schülern, ehemaligen Schülern und der Schule zum Ziele haben. | |
| e. |
Hilfe für bedürftige Schüler in besonderen Situationen |
| f. |
Unterstützung anderer, im Interesse des Schulbetriebes und des Lebens in der Schulgemeinschaft förderungswürdiger Anliegen. |
Sollten auch Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im Förderverein "Gesamtschule im Gartenreich" haben, finden Sie auf der Downloadseite die Beitrittserklärung.